Kapitelübersicht

Schadstoffe, Altlasten und Umwelttechnik

Wann ist eine Schadstofferkundung oder Altlastenuntersuchung sinnvoll? Wer haftet eigentlich beim Kauf eines kontaminierten Grundes? Sind in Österreich alle Altlasten bekannt und im Verdachtsflächenkataster erfasst? Dies sind gerade beim Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie zentrale Fragen. Kurzum, sie können für den Erfolg eines geplanten Projektes entscheidend sein.

Schadstofferkundung und Altlastenuntersuchung

Bei einer Schadstofferkundung oder Altlastenuntersuchung wird der Boden und das Grundwasser gezielt auf chemische Parameter untersucht. Ein solches Gutachten kann im Verdachtsfall von einer Behörde verlangt oder vom Käufer eines Grundes angefordert werden. Ob der Grund bereits bebaut ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. In der Regel sind Sanierungen mit grossen finanziellen Aufwendungen verbunden. Grundsätzlich hat der Verursacher einer Verschmutzung den finanziellen Aufwand zu tragen. Kann dieser jedoch nicht mehr ermittelt oder belangt werden, fällt die Last oftmals auf den aktuellen Besitzer.
Daher sollten Sie vor dem Kauf eines Grundes oder einer Immobilie zumindest eine kleine Recherche über die Vergangenheit des Grundes anstellen. Bei der Recherche gilt es herauszufinden, wie die Fläche in der Vergangenheit genutzt wurde. Dies wiederum ergibt Hinweise darauf, ob der Grund in Bezug auf Schadstoffe und Verschmutzungen bedenkenlos ist. Falls Zweifel und Unsicherheiten bestehen, kann eine genauere Untersuchung und das Erstellen eines Gutachtens sinnvoll sein.

Was sind Altlasten und wo entstehen sie?

„Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte sowie durch diese kontaminierte Böden und Grundwasserkörper, von denen – nach den Ergebnissen einer Gefährdungsabschätzung – erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen“ (ALSAG 1989). So steht es in der aktuellen Fassung des Altlastensanierungsgesetzes aus dem Jahr 1989. Das Ziel des Gesetzes ist die Finanzierung der Sicherung und Sanierung von Altlasten.

Die überwiegende Mehrheit der belasteten Standorte sind Altstandorte ehemaliger Gewerbe. An diesen Orten wurde über Jahre hinweg der Untergrund durch den Gewerbebetrieb kontaminiert. Mitunter sind typische Altstandorte Tankstellen, Raffinerien, Metallverarbeitungsbetriebe, Gerbereien und KFz-Werkstätten. Weniger häufig hingegen sind Altablagerungen ehemalige Mülldeponien und sonstige Grundstücke. Dort wurden in der Vergangenheit Abfälle behandelt, gelagert und beseitigt.

Obwohl die Erfassung von rund 70’000 Altablagerungen und Altstandorten beinahe abgeschlossen ist, bleibt oftmals unklar, ob ein konkreter Verdacht auf eine Kontamination berechtigt ist. Entsprechend besteht an vielen Orten eine gewisse Unsicherheit.

So sind Sie auf der sicheren Seite...

Falls Sie den Kauf einer Immobilie oder eines Grundes planen, erkundigen Sie sich über die Vergangenheit des Grundes. Dabei können Ihnen Nachbarn oder die Gemeinde Hinweise zur Nutzung liefern. Zudem stellt das Umweltbundesamt gesammelte Daten im Verdachtsflächenkataster und im Altlastenatlas zur Verfügung. Dort können Sie selbständig nachsehen, ob ein Eintrag für das entsprechende Grundstück vorhanden ist. Danach sollten Sie, falls Zweifel oder Unklarheiten auftauchen, ein Gutachten vom Verkäufer verlangen oder selber eines erstellen lassen. Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, können Sie den Baugrund im Rahmen des Baugrundgutachtens auf Verunreinigungen untersuchen lassen.

Sanierung eines Altstandortes

Beispiel für die Sanierung eines Altstandortes am Südrand von Weiz in der Steiermark

Unsere Tipps

Falls Sie den Kauf einer Immobilie oder eines Grundstückes planen, machen Sie im Vorfeld eine kleine Recherche:

  • Schauen Sie sich vor Ort um und achten Sie auf offentsichtliche Abfälle im und auf dem Boden (Plastik, Ziegelreste, Metalschrott, etc.).
  • Erkundigen Sie sich beim Besitzer, bei Nachbarn und auf der Gemeinde über den historischen Kontext des Grundes.
  • Überprüfen Sie ergänzend den Verdachtsflächenkataster und den Altlastenatlas des Umweltbundesamtes.
  • Bei Unklarheiten können Sie sich auch beim Umweltbundesamt erkundigen.
  • Falls Sie Zweifel haben ziehen Sie einen Fachmann hinzu. Dies kann Ihnen viel Geld und Ärger ersparen. Unsere Partnerfirmen in ganz Österreich beraten Sie gerne zum Thema Schadstofferkundung und Altlastenuntersuchung.

Nützliche Links

Quellen:

ALSAG (1989): Bundesgesetz vom 7. Juni 1989 zur Finanzierung und Durchführung der Altlastensanierung (Altlastensanierungsgesetz) StF: BGBl. Nr. 299/1989 (NR: GP XVII RV898 AB 979 S.106 BR: AB 3691 S.517.)

Umweltbundesamt Bericht REP-00681: Verdachtsflächenkataster und Altlastenatlas; Stand: 1. Jänner 2019