Wann ist eine Schadstofferkundung oder Altlastenuntersuchung sinnvoll? Wer haftet eigentlich beim Kauf eines kontaminierten Grundes? Sind in Österreich alle Altlasten bekannt und im Verdachtsflächenkataster erfasst? Dies sind gerade beim Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie zentrale Fragen. Kurzum, sie können für den Erfolg eines geplanten Projektes entscheidend sein.
“Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte sowie durch diese kontaminierte Böden und Grundwasserkörper, von denen – nach den Ergebnissen einer Gefährdungsabschätzung – erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen” (ALSAG 1989). So steht es in der aktuellen Fassung des Altlastensanierungsgesetzes aus dem Jahr 1989. Das Ziel des Gesetzes ist die Finanzierung der Sicherung und Sanierung von Altlasten.
Die überwiegende Mehrheit der belasteten Standorte sind Altstandorte ehemaliger Gewerbe. An diesen Orten wurde über Jahre hinweg der Untergrund durch den Gewerbebetrieb kontaminiert. Mitunter sind typische Altstandorte Tankstellen, Raffinerien, Metallverarbeitungsbetriebe, Gerbereien und KFz-Werkstätten. Weniger häufig hingegen sind Altablagerungen ehemalige Mülldeponien und sonstige Grundstücke. Dort wurden in der Vergangenheit Abfälle behandelt, gelagert und beseitigt.
Falls Sie den Kauf einer Immobilie oder eines Grundes planen, erkundigen Sie sich über die Vergangenheit des Grundes. Dabei können Ihnen Nachbarn oder die Gemeinde Hinweise zur Nutzung liefern. Zudem stellt das Umweltbundesamt gesammelte Daten im Verdachtsflächenkataster und im Altlastenatlas zur Verfügung. Dort können Sie selbständig nachsehen, ob ein Eintrag für das entsprechende Grundstück vorhanden ist. Danach sollten Sie, falls Zweifel oder Unklarheiten auftauchen, ein Gutachten vom Verkäufer verlangen oder selber eines erstellen lassen. Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, können Sie den Baugrund im Rahmen des Baugrundgutachtens auf Verunreinigungen untersuchen lassen.
Falls Sie den Kauf einer Immobilie oder eines Grundstückes planen, machen Sie im Vorfeld eine kleine Recherche:
Quellen:
ALSAG (1989): Bundesgesetz vom 7. Juni 1989 zur Finanzierung und Durchführung der Altlastensanierung (Altlastensanierungsgesetz) StF: BGBl. Nr. 299/1989 (NR: GP XVII RV898 AB 979 S.106 BR: AB 3691 S.517.)
Umweltbundesamt Bericht REP-00681: Verdachtsflächenkataster und Altlastenatlas; Stand: 1. Jänner 2019