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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 20.05.2024

1. Allgemeine Bestimmungen

a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nachfolgenden Bestimmungen beinhalten die ausschliesslich zwischen dem Betreiber der Webseite Bodengutachter.at (nachfolgend auch “der Betreiber”) und den registrierten Gutachtern (nachfolgend als “Gutachter” bezeichnet), Anfragestellern (Nutzer welche eine Angebotsanfrage erstellen; nachfolgend als “Anfragesteller” bezeichnet) und allen anderen Besuchern (Gutachter, Anfragesteller und Besucher werden nachfolgend als “Nutzer” bezeichnet) der Webseite geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Alle Nutzer, welche die Angebote der Webseite Bodengutachter.at nutzen, anerkennen diese Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung als allein massgeblich an.

b)Der Betreiber der Plattform Bodengutachter.at behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und anzupassen. Allfällige Änderungen werden registrierten Nutzern per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer den geänderten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Versand der Änderungsmitteilung schriftlich, werden die Änderungen wirksam.

2. Teilnahme als Anfragesteller

a) Anfragesteller können eine Angebotsanfrage für ein geologisches Gutachten ohne eine Registrierung auf der Webseite durchführen.

b) Die Anfrage muss mit einem der verfügbaren Formulare durchgeführt werden, ansonsten kann die Anfrage nicht weitergeleitet werden.

c) Angebote zu schreiben bedeutet Aufwand für die Unternehmen. Dasselbe gilt für diese Webseite und für deren Weiterentwicklung. Daher ist der Anfragesteller gebeten, nur ernst gemeinte Anfrage abzusenden und möglichst eines der durch diese Seite erhaltenen Angebote zu berücksichtigen.

d) Anfragesteller sind gebeten, den Gutachtern eine Absage zu übermitteln, wenn ein Angebot abgelehnt/nicht berücksichtigt wird.

3. Teilnahme als Gutachter an Angebotsanfragen

a) Für die Teilnahme als Gutachter muss sich ein Unternehmen auf der Webseite registrieren. Nach der Anmeldung auf der Webseite kann sich der Gutachter in den Kontoeinstellungen für Angebotsanfragen anmelden. Dabei kann er wählen, für welche Bundesländer und Arten von Gutachten er Angebotsanfragen erhalten möchte. Nach der Anmeldung für Angebotsanfragen findet durch den Betreiber eine Prüfung des Unternehmens und gegebenenfalls die Freischaltung statt. Anspruch auf eine Freischaltung besteht nicht.

b) Der Gutachter kann zwischen zwei Preismodellen wählen:

Modell 1 – Flatrate: Für 1.00 Euro pro Tag erhält der Gutachter alle Angebotsanfragen seiner Wahl. Der Gutachter kann frei wählen, aus welchen Bundesländer er welche Arten von Gutachten erhalten möchte. Der Betreiber übernimmt keine Garantie über die Anzahl der Anfragen. Der Beitrag wird im Januar der laufenden Periode abgerechnet. Die Rückerstattung bezahlter Beiträge ist ausgeschlossen, es sei denn der Betreiber der Webseite ändert die Bedingungen am Dienst der Angebotsanfragen. In diesem Fall wird eine zeitlich anteilige Rückerstattung gewährt.

Modell 2 – Preis pro Anfrage: Für 13.00 Euro pro Anfrage erhält der Gutachter alle Angebotsanfragen seiner Wahl. In der Wahl der Bundesländer und der Art der Gutachten ist der Gutachter frei. Die Abrechnung findet jeweils im Januar für die vergangene Abrechnungsperiode statt. Ändert ein Gutachter seine Einstellung bzgl. Art der Gutachten oder Bundesländer, wird eine Abrechnung während einer laufenden Abrechnungsperiode notwendig.

c) Eine Abrechnungsperiode beginnt jeweils am 1.1. und geht am 31.12. zu Ende. Wird ein Dienst während einer Abrechnungsperiode aufgeschaltet, findet eine anteilige Abrechnung bis zum Ende der Periode statt. Reguläre Rechnungen werden jeweils im Januar erstellt und sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.

d) Die Kündigung des Dienstes ist jederzeit kostenlos möglich. Die Rückerstattung von bezahlten Beiträgen für Angebotsanfragen ist ausgeschlossen.

e) Änderungen an den Einstellungen (bzgl. Bundesland oder Art der Gutachten) können im Nachhinein jederzeit durchgeführt werden. Die Umsetzung der Änderung kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen.

f) Änderungen an den Bedingungen für die Teilnahme an Angebotsanfragen werden bevorzugt auf Anfang einer Abrechnungsperiode terminiert. Vertragspartner werden darüber mindestens 30 Tage zuvor per Email informiert. Gibt es während einer Abrechnungsperiode eine Änderung von an den Bedingungen  für die Teilnahme an Angebotsanfragen, hat der Gutachter Anspruch auf die Rückerstattung des bezahlten Beitrages für die verbleibenden Tage der Abrechnungsperiode beim Modell “Flatrate”.

4. Pflichten des Gutachters

a) Abgeschlossene Verträge zwischen den jeweiligen Gutachtern und der Anfragesteller erfolgen in deren alleiniger Verantwortung für Inhalt und rechtliche Wirkung. Angebote und Verträge für Gutachten werden ausserhalb der Plattform zwischen den Gutachtern und Anfragesteller erstellt, abgeschlossen, abgewickelt und erfüllt.

b) Der Gutachter ist verpflichtet, Unklarheiten und offene Frage, welche für die Angebotslegung relevant sind, direkt mit dem Anfragesteller vor der Angebotslegung zu klären.

c) Der Gutachter verpflichtet sich, die eigenen Login-Daten (Login und Passwort) für die Internetseite Bodengutachter.at unbedingt vertraulich zu behandeln und eine Nutzung durch Unbefugte oder für Dritte, oder über den vertragsgemässen Umfang hinaus, zu verhindern. Bei Missachtung ist der Betreiber berechtigt, den Zugang zu sperren und den Gutachter mit schuldhaftem Verhalten für den durch ihn entstandenen Schaden in Regress zu nehmen.

5. Eintrag ins Firmenverzeichnis

a) Für einen Firmeneintrag im Verzeichnis muss sich das Unternehmen auf der Webseite registrieren. Nach der Anmeldung auf der Webseite kann in den Kontoeinstellungen ein Eintrag vorgenommen werden. Zur Wahl stehen mehrere Abo-Pakete.

b) Ein kostenloser Eintrag beinhaltet die Darstellung des Unternehmens auf einer Karte sowie einige Basis-Informationen. Der Eintrag kann zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit zu einem kostenpflichtigen Eintrag erweitert werden. Kostenpflichtige Einträge laufen jeweils für ein Jahr und werden automatisch verlängert.

c) Verzeichniseinträge werden jährlich automatisch verlängert. Nach dem 1. Abschluss eines kostenpflichtigen Abos kann der Käufer innerhalb von 30 Tagen vom Kauf zurücktreten und erhält eine 100%ige Rückerstattung. Danach ist die Rückerstattung bezahlter Beiträge ausgeschlossen. Die Löschung eines Eintrages kann vom Autor jederzeit durchgeführt werden. Mit dem Anbruch einer neuen Abrechnungsperiode wird der Betrag für die gesammte Abrechnungsperiode fällig.

d) Eine Abrechnungsperiode beginnt jeweils am 1.1. und geht am 31.12. zu Ende. Wird ein kostenpflichtiges Abo während einer Abrechnungsperiode aufgeschaltet, findet eine anteilige Abrechnung bis zum Ende der Periode statt. Reguläre Rechnungen werden jeweils im Januar erstellt und sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.

e)Änderungen an den Bedingungen kostenpflichtiger Verzeichnis-Einträge werden bevorzugt auf Anfang einer Abrechnungsperiode terminiert. Vertragspartner mindestens 30 Tage zuvor per Email informiert. Gibt es während einer Abrechnungsperiode eine Änderung von an den Bedingungen kostenpflichtiger Verzeichniseinträge, hat der Gutachter Anspruch auf die Rückerstattung des Beitrages für die verbleibende Zeit der Abrechnungsperiode, falls er mit den Änderungen nicht einverstanden ist.

6. Umfang und Nutzung der Dienstleistungen

a) Der Betreiber bietet Auftragnehmern und Auftraggebern ein Auftragsvermittlungs- und Informationssystem in Form einer Internetseite. Die Auftragsvermittlung umfasst geologischen Gutachten aller Art sowie ein Firmenverzeichnis.

b) Bodengutachter.at behält sich das Recht vor, den Inhalt, das Angebot, die Benutzeroberfläche und die Struktur der Internetseite jederzeit zu ändern und auszubauen. Dabei sollte die Zweckerfüllung des Vertrages, welcher mit dem Nutzer abgeschlossen wurde, nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt werden.

c) Mit der Zulassung gewährt der Betreiber dem Gutachter und dem Anfragesteller das nicht übertragbare, nicht ausschliessliche Recht, an den Angeboten der Internetseite teilzunehmen.

d) Der Betreiber räumt dem Nutzer die persönliche, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Lizenz für den Zugriff auf die Angebotsanfragen ein. Der Nutzer verpflichtet sich, erlangte Informationen ausschließlich für die Abwicklung eigener Geschäfte zu benutzen. Eine gewerbliche Nutzung und eine Weitergabe der Angebotsanfragen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Nutzungsbeschränkungen

a) Alle Nutzer verpflichten sich, keine Inhalte zu kommunizieren, die die Rechte Dritter verletzen. Das Einstellen von Inhalten, welche gegen gesetzliche Vorschriften und gute Sitten verstossen ist untersagt.

b) Alle Rechte an der Gestaltung und an dem geistigen Eigentum von Bodengutachter.at sind dem Betreiber vorenthalten. Der Betreiber räumt dem Nutzer im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen den Gebrauch und die Nutzung der Seite ein.

8. Datenschutz und Datensicherheit

a) Die Daten von Bodengutachter.at werden regelmässig gesichert. Die Internetseite und zugehörige Daten sind auch während der Übertragung durch eine SSL-Verschlüsselung gesichert. Bekanntlich gibt es aber im Internet zu keiner Zeit absolute Sicherheit vor Hackern oder Schadsoftware. Entsprechend besteht die Möglichkeit, dass Nichtberechtigte in unbefugter Weise an die Daten gelangen. Der Betreiber bemüht sich um einen vertraulichen Umgang mit den Daten, kann diese jedoch nicht gewährleisten.

b) Der Betreiber ist berechtigt, Nutzerdaten zu sammeln, zu verarbeiten, zu speichern und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Der Betreiber ist auch berechtigt, diese Daten im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen den berechtigten Stellen mitzuteilen. Persönliche Daten vertraulich behandelt und nicht ohne die explizite und implizite Zustimmung des Nutzers an Dritte weitergeleitet. Davon ausgeschlossen sind jene Dienste, die in den Datenschutzbestimmungen beschrieben werden. Denn diese Dienste beinhalten automatische Datenabgleiche, welche im Hintergrund mit verschiedenen Servern stattfinden und auf welche der Betreiber keinen Einfluss hat.

c) Es gelten die Regelungen an der Datenschutzbestimmung von Bodengutachter.at

9. Vertragsdauer

a) Die Bedingungen, die diesem Vertrag, der auf unbestimmte Zeit geschlossen wird, zugrunde liegen können jederzeit vom Betreiber angepasst werden.

10. Haftung

a) Der Betreiber ist stets um ein technisch machbares Mass an Verfügbarkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit im Internet bemüht. Er übernimmt keine Haftung für technische Mängel oder sonstige Störungen im Internet. Vom Betreiber wird jegliche Haftung für anfängliches Unvermögen, Verschulden von Erfüllungshilfen, Verzug und Unmöglichkeit abgelehnt. Der Nutzer erklärt sich damit Einverstanden, dass er keinerlei Forderungen dem Betreiber gegenüber geltend machen kann.

b) Für Inhalte von Internetseiten Dritter, auf welche in direkter oder indirekter Weise auf den Websites von Bodengutachter.at verwiesen wird, ist der Betreiber nicht verantwortlich. Jegliche Haftung für Schäden, die aus Fehlerhaftigkeit von Angebotsanfragen der Website-Nutzer entstehen, lehnt der Betreiber der Website ab.

c) Eine Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

d) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des Betreibers.

11. Gewährleistung

a) Der Betreiber übernimmt keine Garantie für die Erfüllung von auf der Plattform zwischen den Nutzern geschlossenen Verträgen und auch keine Gewährleistung für Mängel der angebotenen Waren und Dienstleistungen. Insbesondere übernimmt der Betreiber der Plattform keine Gewähr für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der von einem Verkäufer (Auftragnehmer) oder Käufer (Auftraggeber) gemachten Angaben und Erklärungen, für die Qualität und Gebrauchsfähigkeit der zu liefernden Waren oder Dienstleistungen, für deren Eignung zu einem bestimmten vom Käufer vorgesehenen Zweck und/oder dafür, dass die gelieferten Waren und Dienstleistungen keine Rechte Dritter verletzen. Auch wenn durch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu den Leistungen von Bodengutachter.at ein Grundmass an Vertrauen und Qualität gewährleistet werden soll, kann die wahre Identität der Nutzer nicht gewährleistet werden.

b) Der Betreiber kann nicht garantieren, dass von Nutzern auf der Internetseite gestellte Antworten, Angebote oder Informationen frei von Viren, „trojanischen Pferden“, anderen gesetzeswidrigen oder die Datensicherheit beeinträchtigenden Inhalten sind.

12. Schussbestimmungen

a) Es gilt ausschließlich Schweizer Recht. Zahlungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Basel.

b) Anderslautenden Bestimmungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist von den Parteien durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.